Aus der Reihe „Ihr fragt, ich antworte“ möchte ich heute die Frage von Thomas beantworten, der mir schrieb: „Hallo Martin, kann ich als Autor im Fitnessbereich die Kosten für das Fitnessstudio als Betriebsausgabe geltend machen.“
Lieber Thomas, du kannst das natürlich versuchen, aber das wird dir so nicht gelingen, denn die Kosten für das Fitnessstudio zählen nun mal zu den nicht-abziehbaren Betriebsausgaben. Sie berühren generell den Bereich der privaten Lebensführung und damit hat das Finanzamt naturgemäß ein Problem. Was hältst du aber von folgendem Vorschlag: Du bist ja als Autor im Fitnessbereich tätig, wie du schreibst. Sprich doch einfach mal mit dem ein oder anderen Fitnessstudio deiner Wahl und mach ihnen folgenden Vorschlag. Schließe mit dem jeweiligen Betreiber, sofern das möglich ist, einen sogenannten Rahmenvertrag, einen Werbevertrag ab und packe dort einfach dein Fitnessstudio- bzw. Nutzungspaket mit hinein. Somit hast du Werbeausgaben und diese sind natürlich Betriebsausgaben, du lernst in diesem Fitnessstudio natürlich und kannst dieses Know-how, diese Erfahrungen dann auch als Autor verwenden und nebenbei trainieren.
So sollte es in jedem Fall machbar sei. Wenn du dich also angesprochen fühlst und ein ähnliches Problem hast, ist das aus meiner Sichtweise eine zwar nicht ganz rechtlich einwandfreie Lösung, aber sie ist doch recht elegant und bietet im Endeffekt genau das, was du dir eigentlich wünschst. Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit beantworten, Thomas.
Wenn du auch eine Frage hast, schreibe mir eine Mail und ich werde dir in diesem Rahmen gern deine Frage beantworten.
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