März 2011

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Anteilsfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent für Landwirte

Als Hilfe zum Ausgleich von Schäden, welche den Unternehmern der Landwirtschaft und des Gartenbaus im Herbst 2010 in den Landkreisen Uckermark, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland und Teltow-Fläming entstanden sind, startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Ziel ist es die Leistungsfähigkeit der Betriebe wiederherzustellen und Einkommensverluste auszugleichen.

Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke.

Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein und dürfen nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beglichen worden sein.

Bei dem Hilfsprogramm handelt es sich um eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent des Ausfalls im bereinigten Betriebsertrag.

Anträge sind bis zum 8. April 2011 bei den Landwirtschaftsämtern der Landkreise einzureichen und müssen bis spätestens 15. April 2011 bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eingegangen sein.

Weiterführende Informationen unter folgendem Link.

Quelle: FörderNews 11/11, S. 28, Görs-Verlag

Verbesserung der Gründungsförderung zum 01.04.2011

KfW-Gründerkredit

Dieser Kredit stellt Gründern und Jungunternehmern Fremdkapital bis zu drei Jahren bereit. Im Bereich KfW-Gründerkredit-StartGeld gewährt die Förderbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent bei Darlehen bis zu 100.000,- €. Damit können Investitionen komplett und Betriebsmittel bis zu einem Betrag von 30.000,- € finanziert werden.

Mit dem KfW-Gründerkredit-Universell kann Fremdkapital für Investitionen und Betriebsmittel bis zu einer Höhe von 10 Mio. € pro Vorhaben beantragt werden.

ERP-Kapital für Gründung

Gründer und Jungunternehmer können in Form eines nachrangigen Darlehens bis zu 500.000,- € beantragen. Dabei besteht die Möglichkeit bis zu 40 Prozent der Gesamtinvestition zu finanzieren.

ERP-Regionalförderprogramm

In diesem Bereich werden Investition in regionalen Fördergebieten bis zu einer Höhe von 3 Mio. € je Vorhaben finanziert.

Weiterführende Informationen unter folgenden Links:

KfW-Gründerkredit

ERP-Kapital für Gründung

ERP-Regionalförderprogramm

Quelle: FörderNews 11/11, S. 10 f., Görs-Verlag

Bis zu 40.000,- € Zuschuss für Förderung von Mehrgenerationenhäusern

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist bestrebt den sogenannten Mehrgenerationenhäusern als offene Tagestreffpunkte, an denen sich Angehörige verschiedener Generationen begegnen, austauschen und unterstützen können, noch mehr Bedeutung zu verschaffen.

Realisiert werden soll dies durch Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro verteilt auf die Jahre 2012 bis 2014. Dabei kann jedes am Förderprogramm teilnehmende Haus mit 40.000,- € (75 % Bund/25 % Land/Kommune) rechnen.

Die nachhaltige Entwicklung soll aber nicht nur durch Fördermittel gesichert werden, sondern auch durch zeitgerechte Inhalte des generationsübergreifenden Programms, u.a. Beratung von älteren Menschen/Pflegebedürftigen, integrations- und bildungsfördernde Angebote und Vernetzung mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen.

Weiterführende Informationen unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., Nachhaltige Sicherung der Förderung von Mehrgenerationenhäusern, In: FörderNews 6/11, S. 18 f.

Neue Richtlinie „Gründung und Wachstum sowie Liquiditätshilfe“ verabschiedet

Durch die im Januar 2011 verabschiedete Richtlinie „Gründung und Wachstum sowie Liquiditätshilfe (GuW)“ ermöglicht das sächsische Wirtschaftsministerium Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handels, Handwerks sowie dem größten Teil der Freien Berufe die Gewährung von Zinszuschüssen.

Die Höchstgrenze, bis zu der Zuschüsse für Investitions- und Betriebsmittel-darlehen von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) gewährt werden, beträgt 2, 5 Millionen Euro.

Ziel ist es kleinen und mittleren Unternehmen zinsgünstige Darlehen für den Betriebsaufbau bzw. -festigung zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren kann ein erhöhter Betriebmittelbedarf bei Umsatzsprüngen oder ein Forderungsausfall durch einen Liquiditätshilfedarlehen kompensiert werden.

Für die Jahre 2011 und 2012 sind jeweils 3 Millionen Euro geplant.

Weiterführende Informationen unter www.sab.sachsen.de

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., Richtlinie " Gründung und Wachstum sowie Liquiditätshilfe, In: FörderNews 6/11, S. 25

Bis zu 9.000,- € Messeförderung für kleine und mittlere Unternehmen

Eine Messeteilnahme bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine relativ hohe finanzielle Belastung. Standmiete, Standbau, Exponate, Transport und Personal sind kostenaufwendig.

Der Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt beispielsweise, gewährt für Messen innerhalb Deutschland einen Maximalbetrag von 6.500,- € und für Auslands-messen 9.000,- €. Zu beachten ist, dass jedoch höchstens 60 % der Gesamt-ausgaben zuschussfähig sind.

Weiterführende Informationen unter www.sachsen-anhalt.de.

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., Förderung der Teilnahme an Messen: "Messekatalog 2011" ab sofort verfügbar, In: FörderNews 7/11, S. 29

Zinsen ab 1 Prozent für Förderung zur energetischen Gebäudesanierung

Eigentümer, die an Ihren vermieteten Wohngebäuden energetische Maßnahmen vornehmen wollen, um diese klimaschutzgerechter und attraktiver für Mieter und mögliche Käufer zu gestalten, können bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit maximal 50.000,- € und bei Erreichen der KfW-Effizienshaus-Standards maximal 75.000,- € von der Investitionsbank Berlin finanziert bekommen. Diese Maßnahmen werden ab einem Zins von aktuell nominal 1,7 % (effektiv 1,71 %) unterstützt.

Das weitere Programm “ IBB Altersgerecht Wohnen“ erlaubt eine Unterstützung ab einem Zinssatz von nominal 1,0 % (effektiv 1,0 %).

Weiterführende Informationen unter folgendem Link zur IBB.

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., IBB erhöht Fördervolumen zur energetischen Gebäudesanierung, In: FörderNews 8/11, S. 21

 Brandenburger Förderprogramm für Arbeitslose unter 30 Jahren

Die Förderung junger Arbeitsloser, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium haben, wird in Brandenburg bis 2013 verlängert.

Es werden kleine und mittelständische Unternehmen zur betrieblichen Personal- und Organisationsentwicklung beraten und arbeitslose Jugendliche werden bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Dabei ist dieses Programm auch für Nicht-Brandenburger interessant, denn sofern sie ihren Wohnsitz in Folge des Programms nach Brandenburg verlagern, wird diesen ebenfalls geholfen.  Ziel ist es, die Jugendlichen und die Unternehmen durch Bedarfsanalysen, geförderte Qualifizierungsmaßnahmen und der Einführung und Nutzung flexibler Arbeitszeit- und Organisationsmodelle zusammen zu bringen.

Siehe dazu: www.ihk-projekt.de

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., Förderprogramme für junge Arbeitslose bis Ende 2013 verlängert, In: FörderNews 8/11, S. 22

Änderungen in KfW-Förderprogrammen

  1. Der Förderzeitraum für Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität ist abgelaufen.
  2. Die Auszahlungsquote in den Programmteilen Standard und Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien wird ab dem 31.03.2011 auf 100 % angehoben, verbunden mit der Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen.
  3. Ab 01.04.2011 können Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien finanziert werden. Eine Mitfinanzierung durch den Unternehmerkredit entfällt mithin.
  4. Änderungen bei den Fördermöglichkeiten im Programm „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ ab 01.04.2011.

Unter anderem:

  • Förderung energetischer Sanierungen aller Nichtwohngebäude der kommunalen  und sozialen Infrastruktur
  • Förderung der energetischen Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude in zwei Stufen ( KfW-Effizienzhaus 100 und KfW-Effizienshaus 85)
  • Die Förderstufe „Maßnahmepaket“ wird aus dem Angebot entfernt
  • Anpassung der Durchführung von Einzelmaßnahmen an technische Entwicklung
  • Einheitliche Zinsbindungsfrist von 10 Jahren
  • Die Finanzierung energetischer Sanierungen erfolgt auf Grundlage der „De-minimis“-Verordnung der EU
  1. „KfW-Ivestitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente StadtBeleuchtung ab dem 01.04.2011

a)Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund als auch Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften.

b)Förderfähig sind der Ersatz, die Nachrüstung, der Neubau und die Neuinstallation von Beleuchtungsanlagen an Straßen, auf Parkplätzen und öffentlichen Freiflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, die Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen und die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

c)Der maximale Finanzierungsanteil der KfW kann bis zu 100 % der Investitionskosten betrage, wobei, je nach Verwendungszweck, eine absolute Höchstgrenze zu beachten ist.

d)Für die Kredite kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Die Zinssätze werden individuell mit den Kunden vereinbart und für die Gesamtlaufzeit festgeschrieben. Für die ersten beiden Jahre der Laufzeit ist eine Befreiung von der Kredittilgung möglich.

Weiterführende Informationen unter folgenden Links:

Erneuerbare Energien

Unternehmerkredit

Energetische Gebäudesanierung

Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., Änderungen in KfW-Förderprogrammen, In: FörderNews 9/11, S. 4 ff.

Änderungen: Brandenburg-Kredit für den Mittelstand zum 01.04.2011

Der Brandenburg-Kredit für den Mittelstand, , basierend auf dem KfW-Unternehmerkredit, dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Brandenburg.

Da die KfW-Bankengruppe ihr Gründer-/Unternehmensförderung neu strukturiert, unterliegt der Brandenburgkredit für den Mittelstand auch bestimmten Veränderungen.

Siehe dazu: Bankenrundschreiben

Quelle: Görs, Hartmut P. (Hrsg.), o.V., Brandenburg-Kredit für den Mittelstand - Modifizierungen zum 01.04.2011, In: FörderNews 9/11, S. 18
10. April 2015