Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten und Aktuelles rund um steuerliche Informationen!
Zu folgenden Themen finden Sie nützliche Hinweise:
Ab 1. Juli 2011: keine elektronische Signatur bei Versendung elektronischer Rechnungen mehr nötig - Die hohen Anforderungen für die Versendung von elektronischen Rechnungen wurden zum 1. Juli 2011 entschärft. Bis dahin musste eine qualifizierte elektronische Singnatur oder eine Signatur mit zusätzlicher Anbieter-Akkreditierung für die Versendung genutzt werden.
BFH entscheidet über Grundsätze der steuerfreien Sachbezugsfreigrenze - In dem Urteil vom 11. November 2010, Az. VI R 26/08, entschied der Bundesfinanzhof, dass Gutscheine zum Sachlohn zählen und somit bis zu einer Grenze von 44 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungfrei sind.
Datev Software - Als Steuer- und Unternehmensberater bin ich seit langem Mitglied der DATEV. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die neuesten Themen rund um Steuern, Buchführung, Rechnungswesen und vieles mehr bereitstellen.
Dienstwagenbesteuerung - Allgemein kann gesagt werden, dass Arbeitnehmer einen Dienstwagen erhalten, wenn sie aus beruflichen Gründen häufig außerhalb des Betriebes unterwegs sind.
Dispozinsen absetzen - Ein Dispokredit wird schneller in Gebrauch genommen, als man denkt, vor allem, wenn die Einnahmen nicht stetig fließen. Wenn man den Überblick über den Kontostand verliert, kann es teuer werden
Doppelte Umsatzsteuer - Bei großen Aufträgen, oder in Unternehmen, in denen die Rücklagen nicht sehr hoch sind, kann es zu dem Fall kommen, dass man auf Anzahlungen angewiesen ist, um einen Auftrag zu erfüllen. Hierbei muss aber dem Schreiben der Rechnung viel Beachtung geschenkt werden
Fortbildung im Ausland - Bei den Worten „Fortbildung“, „Seminar“ oder „Kurs“ wird das Finanzamt hellhörig. Oft werden die Kosten für diese Maßnahmen vom Finanzamt nicht anerkannt. Sehr skeptisch ist das Amt, wenn die Fortbildung an einem touristisch interessanten Ort stattfindet
Häusliches Arbeitszimmer - Hunderttausende Steuerzahler können sich freuen, denn sie können ihr häusliches Arbeitszimmer ab dem Jahr 2011 wieder von der Steuer absetzen.
Informationen zur Betriebsprüfung - Wenn sich das Finanzamt zur einer Betriebsprüfung oder besser gesagt zu einer Außenprüfung anmeldet, dann läuten bei vielen Unternehmern die Alarmglocken. Doch man braucht keine Angst haben, wenn die Buchführung in Ordnung ist. Allerdings lohnt es sich, auf die Außenprüfung gut vorbereitet zu sein.
Informationen zur Bewirtungskosten - Ein Unternehmer kann die Aufwendungen einer Bewirtung mit einem Geschäftspartner aus einem geschäftlichen Anlass als Betriebsausgabe gelten machen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bewirtungskosten angemessen sein müssen.
Inhouse-Besprechungen – Steuerrisiko für Weintrinker - Bittet ein Unternehmer seine Kunden oder Geschäftspartner zur Besprechung in seine Büroräume und schenkt dabei ein edles Tröpfen Wein aus, dürfte das zwar das Gesprächsklima verbessern. Doch steuerlich könnte das Weintrinken zum Problemfall werden. Denn das Finanzgericht Münster stuft das Weintrinken im Rahmen solcher Inhouse-Besprechungen steuerlich als Bewirtungsaufwand ein.
Rechnungsanforderungen - Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers Ort und Datum
Rückstellung für Betriebsprüfung ist zulässig - Ist es erlaubt eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung in die Bilanz einzubeziehen, auch wenn noch keine Prüfungsanordnung eingegangen ist?
Umsatzsteuer - Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer die wohl wichtigste Steuerart und kann einen wichtigen Teil zum Erfolg oder Misserfolg einer Unternehmensgründung beitragen.
Umsatzsteuerabgrenzung auf Speisen an Imbissständen - Der Bundesfinanzhof nimmt zu umsatzsteuerlicher Abgrenzung von Essenslieferungen und Restaurationsleistungen Stellung. Ein ermäßigter Steuersatz von 7% liegt vor, wenn
Umsatzsteuerausweisung auf dem Kostenvoranschlag - Weist ein Unternehmer die Umsatzsteuer auf einem Kostenvoranschlag aus, dann entsteht daraus bereits eine Schuld gegenüber dem Finanzamt. Ist der Kostenvoranschlag nicht von einer Rechnung zu unterscheiden
Wie Sie durch die Anstellung Ihrer Kinder auf 400€-Basis künftig Steuern sparen! - Zahlen Sie doch Ihrem Kind Lohn statt Taschengeld und das nicht nur während der Ferien, denn so können Sie den Lohn als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Dafür müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden - Der Bundesfinanzhof hat am 12. Mai 2011 entschieden, dass Kosten für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können (AZ: VI R 42/10).