Ab 1. Juli 2011: keine elektronische Signatur bei Versendung elektronischer Rechnungen mehr nötig

Die hohen Anforderungen für die Versendung von elektronischen Rechnungen wurden zum 1. Juli 2011 entschärft. Bis dahin musste eine qualifizierte elektronische Singnatur oder eine Signatur mit zusätzlicher Anbieter-Akkreditierung für die Versendung genutzt werden. Jetzt muss die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nicht mehr so aufwendig belegt werden. Der Unternehmer kann selbst entscheiden auf welche Weise er die gesetzlichen Erfordernisse erbringt.

Es muss ein Kontrollverfahren vorliegen, welches einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung sicherstellt. Das heißt es muss vom Eingang der Leistung bis zur Rechnungsbezahlung nachvollziehbar sein. Wie dies umgesetzt wird, liegt beim Unternehmen selbst.

Die Art der Übersendung ist vielfältig. Von der E-Mail bis zum Web-Download ist alles möglich. Aber egal auf welche Weise die Rechnung versandt wird, der Empfänger muss dem Übermittlungsverfahren zustimmen.

Quelle: http://haufe.de/finance/topIssueDetails?objectIds=1308230571.88
9. April 2015