Hunderttausende Steuerzahler können sich freuen, denn sie können ihr häusliches Arbeitszimmer ab dem Jahr 2011 wieder von der Steuer absetzen.
Es sollen Beschäftigte, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt bekommen, ihre Kosten bis maximal 1.250 Euro von der Steuer absetzen können.
Von dieser Regelung profitieren vor allem Lehrer, die oft keinen Arbeitsplatz in der Schule haben und zu Hause arbeiten. Handelsvertreter und andere Berufstätige, die nicht im Büro arbeiten, gehören ebenfalls dazu.
Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts müssen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Arbeitszimmer nicht mehr im Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt und auch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Regelung soll rückwirkend ab 2007 gelten. Somit bekommen auch all jene Betroffenen nachträglich Geld vom Finanzamt zurück, die seit 2007 gegen die Neuregelung einen Einspruch eingelegt haben.
Welche Kosten sind abzugsfähig beim steuerlichen Arbeitszimmer
- Abschreibung Gebäude
- Abschreibung der Einrichtung
- Ab- und Wasserkosten
- Arbeitsmittel
- Brandversicherung
- Erhaltungsaufwand
- Gebäudeversicherung
- Glasversicherung
- Grundbesitzabgaben
- Grundsteuer
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Heizkosten
- Lampen
- Miete (Kaltmiete + gezahlte Nebenkosten)
- Müllkosten
- Reinigungskosten
- Renovierungskosten
- Reparaturkosten
- Schuldzinsen
- Stromkosten
- Verwaltungskosten
Wichtig:
Die o.g. abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers werden nach dem Verhältnis von Wohnfläche zur Fläche des Arbeitszimmers berechnet. Es sei denn, die Kosten können direkt zugeordnet werden.