Einigungsstellenverfahren

„Nach § 76 Abs. 1 BetrVG kann zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in Regelungsfragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle gebildet werden.“

Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist!

Das Einigungsstellenverfahren

10. April 2015