„Ein Tarifvertrag besteht aus einem schuldrechtlichen (§§ 145 ff. BGB) und einem normativen Teil (mit Gesetzeskraft, laut h.M. Gesetz im materiellen Sinne).“
Verschaffen Sie sich einen Überblick:
„Ein Tarifvertrag besteht aus einem schuldrechtlichen (§§ 145 ff. BGB) und einem normativen Teil (mit Gesetzeskraft, laut h.M. Gesetz im materiellen Sinne).“
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